Umgang
miteinander:
SCHULORDNUNG
I.
Zusammenleben in der Schulgemeinschaft
1.
Verhalte dich deinem Mitmenschen gegenüber so, wie du selbst behandelt
werden möchtest.
Das
bedeutet für uns:
Wir
sagen unsere Meinung deutlich, aber stets höflich.
Wir
nehmen die Meinung anderer ernst.
Wir
nehmen Rücksicht vor allem auf Jüngere und Schwächere.
Wir
behandeln uns gegenseitig mit Respekt.
Wir
lösen Streit stets mit friedlichen Mitteln.
Wir tragen Verantwortung für uns selbst und für die Gemeinschaft.
Wer
sich in der Schulgemeinschaft zurechtfindet, kommt auch in anderen
Gemeinschaften zurecht.
2. Unsere Schule wird von Schülerinnen und Schülern verschiedener Nationalitäten und Konfessionen besucht. Wir möchten sein dürfen, wie wir sind, und wir achten die anderen, wie sie sind.
Unterlasse
alles, was das Empfinden deiner Mitmenschen verletzen könnte. Du möchtest auch
nicht gekränkt werden.
3. Alle Einrichtungen der Schule – Räume, Möbel, Geräte – sind für uns alle da. Ihre Anschaffung, Erhaltung und Pflege kostet sehr viel Geld. Wir vermeiden Verunreinigungen und Beschädigungen.
Für
angerichtete Schäden – ob gewollt oder ungewollt – müssen wir geradestehen.
4.
Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme an allen
Unterrichtsveranstaltungen ist unsere Pflicht. Bei Erkrankung sorgen wir dafür,
dass die Schule sofort telefonisch und anschließend schriftlich benachrichtigt
wird.
Ständiges
Zuspätkommen und Schuleschwänzen stören den Schulfrieden.
5. Deine Gesundheit ist etwas Wertvolles. Deshalb gibt es ein Gesetz, dass das Rauchen und den Genuss alkoholischer Getränke auf dem Schulgrundstück und bei schulischen Veranstaltungen grundsätzlich verbietet. Auch wenn du 16 Jahre alt bist und zu Hause rauchen darfst, ist das in der Schule für dich nicht erlaubt.
Denke
daran: Rauchen, Alkohol und andere Drogen
zerstören deine Gesundheit.
6.
Das Mitbringen und Benutzen gefährlicher Gegenstände (Messer, Waffen, Böller
usw.) ist grundsätzlich verboten. Aus Sicherheitsgründen wird uns so etwas
sofort abgenommen. Die Lehrerinnen und Lehrer informieren die Eltern darüber,
dass ihre Kinder sich und ihre Mitschülerinnen und Mitschüler gefährden.
Durch das Werfen und Schießen mit Bällen jeglicher Art gefährden wir unsere
Mitschülerinnen und Mitschüler. Ebenso ist das Werfen von Schneebällen
verboten.
Unterlasse alles, was Körperverletzungen
verursachen kann !
II. Verhalten in der Schule
a)
Vor
dem Unterricht
1.
Wartende Schüler und Schülerinnen können sich bei extrem schlechter
Witterung im Eingangsbereich aufhalten.
2.
Die Morgenaufsicht wird von einer Lehrkraft ausgeübt. Sie beginnt um
7.20 Uhr und erstreckt sich auf die Beaufsichtigung der Schüler und Schülerinnen
auf dem Schulhof und im Eingangsbereich.
3.
Wenn du mit dem Fahrrad (Mofa) zur Schule fährst, stellst du es an den
Fahrradständern ab!
Achtung!! Aus Sicherheitsgründen solltest du dein Fahrrad oder Mofa immer abschließen.
Das Befahren des Schulhofes ist verboten ! Fahrzeuge müssen geschoben werden. Du gefährdest sonst dich und deine Mitschüler und Mitschülerinnen.
b)
Im
Unterricht
1.
Der Zweck des Unterrichts ist, dass wir etwas lernen. Deshalb sollten wir
alles tun, damit die Unterrichtszeit gut genutzt und nicht viel Zeit
verschwendet wird.
2.
Folgende Punkte helfen uns dabei:
Wir halten unser Unterrichtsmaterial (Hefte, Bücher, Stifte oder was wir sonst noch brauchen) vom Beginn der Stunde an bereit.
Wir sorgen für eine saubere Tafel.
Wir essen und trinken nicht im Unterricht. Dafür sind die Pausen da.
Kaugummikauen während des Unterrichts wird an unserer Schule nicht geduldet, denn es wirkt unhöflich beim Sprechen und klebt oft an Stellen, wo er nicht hingehört.
Unsere Noten hängen zum großen Teil von unserer mündlichen Mitarbeit ab. Also beteiligen wir uns möglichst häufig – aber nicht mit Zwischenrufen.
Wir sollten uns so verhalten, dass Mitarbeit für alle möglich ist.
c)
In
den Pausen
1. Uns stehen zwei Pausen zur Verfügung, in denen wir uns erholen.
Die erste Pause dauert von 9.15 Uhr bis 9.35 Uhr.
Die
zweite Pause dauert von 11.10 Uhr bis 11.25 Uhr.
2.
Zu Beginn der Pausen gehen wir auf den Schulhof. Der Lehrer oder die
Lehrerin sorgen dafür, dass das Licht gelöscht und die Klassentür
abgeschlossen wird.
3.
Während der Hofpausen unterstehst du der Aufsicht der Schule. Zwei
Lehrer oder Lehrerinnen sind jetzt deine Ansprechpartner für Probleme, die auf
dem Schulhof auftreten. Sie werden dir auch bei der Lösung von Konflikten
behilflich sein.
4.
Es ist dir strengstens untersagt, den Schulhof zu verlassen, weil du dich
dadurch der Aufsicht der Schule entziehst. Du bist für alles, was passiert,
selbst verantwortlich. Die Schulhofgrenzen sind dir von deinem Klassenlehrer
gezeigt worden. Die Ausrede: “Ich dachte, das wäre hier noch Schulhof" gilt
nicht.
5.
Den Schulhof darfst du nur mit Erlaubnis eines Lehrers verlassen, wenn du
unterrichtliche Aufträge zu erledigen hast. Du bist dann über die Schule
versichert.
Das
Betreten des Hauptschulhofes ist zwar nicht verboten, doch du solltest dich dort
besonders diszipliniert verhalten. Den aufsichtführenden Lehrerinnen und
Lehrern der Hauptschule ist Folge zu leisten. Das Betreten der Toilettenräume
der Hauptschule ist verboten !
6. Während der Pausen stehen euch Toilettenanlagen zur Verfügung. Ihr solltet sie nur benutzen, wenn das auch wirklich nötig ist, und die Toiletten so verlassen, wir ihr sie vorfinden möchtet. Schülerinnen und Schüler, die die Toilettenräume blockieren, indem sie dort rauchen oder sich aufwärmen, verhalten sich äußerst unkameradschaftlich.
Deshalb
ist auf der Toilette jeder unnötige Aufenthalt zu vermeiden !
7.
Bei schlechter Witterung (Durchsage durch die Schulleitung) dürft ihr im
Gebäude bleiben. Der Aufenthalt in den Klassen, auf den oberen Fluren ist dann
untersagt.
8.
Wir werfen Butterbrotspapier und andere Abfälle in die dafür
aufgestellten Körbe.
9.
Spucken ist unhygienisch und widerlich. So kann man Krankheiten übertragen.
Wir tun das nicht.
d)
Nach
dem Unterricht
1.
Nach Unterrichtsschluss stellst du bitte deinen Stuhl hoch und überzeugst
dich von der Sauberkeit deines Platzes.