Umgang miteinander:

SCHULORDNUNG

I. Zusammenleben in der Schulgemeinschaft

1.       Verhalte dich deinem Mitmenschen gegenüber so, wie du selbst behandelt werden möchtest.

Das bedeutet für uns:

Wer sich in der Schulgemeinschaft zurechtfindet, kommt auch in anderen Gemeinschaften zurecht.

2.      Unsere Schule wird von Schülerinnen und Schülern verschiedener Nationalitäten und Konfessionen  besucht. Wir möchten sein dürfen, wie wir sind, und wir achten die anderen, wie sie sind.

Unterlasse alles, was das Empfinden deiner Mitmenschen verletzen könnte. Du möchtest auch nicht gekränkt werden.

3.      Alle Einrichtungen der Schule – Räume, Möbel, Geräte – sind für uns alle da. Ihre Anschaffung, Erhaltung und Pflege kostet sehr viel Geld. Wir vermeiden Verunreinigungen und Beschädigungen.

Für angerichtete Schäden – ob gewollt oder ungewollt – müssen wir geradestehen.

4.       Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen ist unsere Pflicht. Bei Erkrankung sorgen wir dafür, dass die Schule sofort telefonisch und anschließend schriftlich benachrichtigt wird.

Ständiges Zuspätkommen und Schuleschwänzen stören den Schulfrieden.

5.      Deine Gesundheit ist etwas Wertvolles. Deshalb gibt es ein Gesetz, dass das Rauchen und den Genuss alkoholischer Getränke auf dem Schulgrundstück und bei schulischen Veranstaltungen grundsätzlich verbietet. Auch wenn du 16 Jahre alt bist und zu Hause rauchen darfst, ist das in der Schule für dich nicht erlaubt.

Denke daran: Rauchen, Alkohol und andere  Drogen zerstören deine Gesundheit.

6.       Das Mitbringen und Benutzen gefährlicher Gegenstände (Messer, Waffen, Böller usw.) ist grundsätzlich verboten. Aus Sicherheitsgründen wird uns so etwas sofort abgenommen. Die Lehrerinnen und Lehrer informieren die Eltern darüber, dass ihre Kinder sich und ihre Mitschülerinnen und Mitschüler gefährden. Durch das Werfen und Schießen mit Bällen jeglicher Art gefährden wir unsere Mitschülerinnen und Mitschüler. Ebenso ist das Werfen von Schneebällen verboten.

Unterlasse alles, was Körperverletzungen verursachen kann !

 

II. Verhalten in der Schule

a)      Vor dem Unterricht

1.      Wartende Schüler und Schülerinnen können sich bei extrem schlechter Witterung im Eingangsbereich aufhalten.

2.      Die Morgenaufsicht wird von einer Lehrkraft ausgeübt. Sie beginnt um 7.20 Uhr und erstreckt sich auf die Beaufsichtigung der Schüler und Schülerinnen auf dem Schulhof und im Eingangsbereich.

3.      Wenn du mit dem Fahrrad (Mofa) zur Schule fährst, stellst du es an den Fahrradständern ab!

Achtung!!   Aus Sicherheitsgründen solltest du dein Fahrrad oder Mofa immer abschließen.

Das Befahren des Schulhofes ist verboten ! Fahrzeuge müssen geschoben werden. Du gefährdest sonst dich und deine Mitschüler und Mitschülerinnen.

b)      Im Unterricht

1.      Der Zweck des Unterrichts ist, dass wir etwas lernen. Deshalb sollten wir alles tun, damit die Unterrichtszeit gut genutzt und nicht viel Zeit verschwendet wird.

2.      Folgende Punkte helfen uns dabei:

 

c)      In den Pausen

1.      Uns stehen zwei Pausen zur Verfügung, in denen wir uns erholen.

2.      Zu Beginn der Pausen gehen wir auf den Schulhof. Der Lehrer oder die Lehrerin sorgen dafür, dass das Licht gelöscht und die Klassentür abgeschlossen wird.

3.      Während der Hofpausen unterstehst du der Aufsicht der Schule. Zwei Lehrer oder Lehrerinnen sind jetzt deine Ansprechpartner für Probleme, die auf dem Schulhof auftreten. Sie werden dir auch bei der Lösung von Konflikten behilflich sein.

4.      Es ist dir strengstens untersagt, den Schulhof zu verlassen, weil du dich dadurch der Aufsicht der Schule entziehst. Du bist für alles, was passiert, selbst verantwortlich. Die Schulhofgrenzen sind dir von deinem Klassenlehrer gezeigt worden. Die Ausrede: “Ich dachte, das wäre hier noch Schulhof" gilt nicht. 

5.      Den Schulhof darfst du nur mit Erlaubnis eines Lehrers verlassen, wenn du unterrichtliche Aufträge zu erledigen hast. Du bist dann über die Schule versichert.

Das Betreten des Hauptschulhofes ist zwar nicht verboten, doch du solltest dich dort besonders diszipliniert verhalten. Den aufsichtführenden Lehrerinnen und Lehrern der Hauptschule ist Folge zu leisten. Das Betreten der Toilettenräume der Hauptschule ist verboten !

6.      Während der Pausen stehen euch Toilettenanlagen zur Verfügung. Ihr solltet sie nur benutzen, wenn das auch wirklich nötig ist, und die Toiletten so verlassen, wir ihr sie vorfinden möchtet. Schülerinnen und Schüler, die die Toilettenräume blockieren, indem sie dort rauchen oder sich aufwärmen, verhalten sich äußerst unkameradschaftlich.

Deshalb ist auf der Toilette jeder unnötige Aufenthalt zu vermeiden !

7.      Bei schlechter Witterung (Durchsage durch die Schulleitung) dürft ihr im Gebäude bleiben. Der Aufenthalt in den Klassen, auf den oberen Fluren ist dann untersagt.

8.      Wir werfen Butterbrotspapier und andere Abfälle in die dafür aufgestellten Körbe.

9.      Spucken ist unhygienisch und widerlich. So kann man Krankheiten übertragen. Wir tun das nicht.

 

d)      Nach dem Unterricht

1.      Nach Unterrichtsschluss stellst du bitte deinen Stuhl hoch und überzeugst dich von der Sauberkeit deines Platzes.

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